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Disclaimer

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Auf den Seiten des Bayerischen Polymerinstituts unter www.bpi-polymers.com werden derzeit keine personenbezogenen Daten erhoben.

Sofern dennoch Daten erfasst werden geschieht dies ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts. Im Folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung von Daten.

Datenübermittlung und -protokollierung zu systeminternen und statistischen Zwecken

Ihr Browser übermittelt beim Zugriff auf die Website www.bpi-polymers.com automatisch Daten an unseren Webserver. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist uns nicht möglich. Diese Daten werden zu statistischen Zwecken ausgewertet und im Anschluss gelöscht.

Unter anderem werden dabei Datum und Uhrzeit des Zugriffs, der Name der abgerufenen Datei, die Menge der gesendeten Daten, die Webadresse der verweisenden Webseite, die Bezeichnung und Versionsnummer Ihres Browsers und Ihres Betriebssystem sowie Ihre IP-Adresse erfasst.

Einsatz von Google Analytics 

Google Analytics wird nicht verwendet.

Warum überhaupt eine Datenschutzerklärung?

Nach § 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) hat der Anbieter eines Teledienstes seine Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss dabei für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. Ein Diensteanbieter im Sinne der genannten Vorschrift ist praktisch jeder Betreiber einer Internetseite. Zu der Unterrichtung ist jeder Diensteanbieter verpflichtet, der personenbezogene Daten erhebt oder verwendet. Was im einzelnen unter dem Begriff „personenbezogene Daten“ zu verstehen ist, ist nicht unumstritten. In jedem Fall dazu gehören Daten wie z.B. Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer usw. Wer auf seiner Webseite also solche Daten erhebt - etwa im Rahmen eines Registrierungsvorgangs oder beim Ausfüllen eines Kontaktformulars - hat die Pflicht zur Unterrichtung des Nutzers nach § 13 Abs. 1 TMG. Es wird aber auch die Auffassung vertreten, dass sogar die IP-Adresse eines Internetnutzers unter den Begriff der personenbezogenen Daten fällt. Bei dieser Interpretation wäre grundsätzlich jeder Webseitenbetreiber zur Unterrichtung nach § 13 Abs. 1 TMG verpflichtet, der mittels Logfiles die IP-Adressen seiner Besucher erfasst.

Allgemeiner Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten:

Ein Diensteanbieter darf gemäß § 12 Abs. 1 TMG personenbezogene Daten nur erheben und verwenden, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder der Nutzer seine Einwilligung erklärt hat.

Die Einwilligung durch den Nutzer kann auch elektronisch erklärt werden. Voraussetzung ist, dass

  • der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erklärt hat,
  • die Einwilligung protokolliert wird,
  • der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und
  • der Nutzer die Einwilligung jederzeit widerrufen kann.
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